Zugmaschine - Klasse L
Mit dem Führerschein der Klasse L dürft Ihr eine Zugmaschine fahren.
Voraussetzungen
- Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 16 1/2 Jahren. - Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate vor der Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.
Details
Befristung | Bemerkungen | Was darf ich fahren? |
Keine Befristung der Besitzdauer | Keine | Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für die Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. |
Pflichtstunden
Kategorie | Pflichtstunden | Bemerkung |
Theoretische Ausbildung | 12 Stunden Grundunterricht | 1 Stunde entspricht 90 Minuten |
2 Stunden Theorie speziell für die Klasse L |