PKW - Klasse B
Beim Führerschein der Klasse B handelt es sich um den klassischen Autoführerschein.
Voraussetzungen
- Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren. - Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.
Details
Befristung | Bemerkungen | Was darf ich fahren? |
Keine Befristung der Besitzdauer | Kein Vorbesitz, (Einschluss: L, M und S), ab 18 Jahre | Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). |
Pflichtstunden
- Ein Teil der Fahrstunden ist verpflichtend vom Gesetzgeber vorgegeben.
- Dies sind die sogenannten Pflichtstunden in der Theorie und die Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung.
Kategorie | Pflichtstunden | Bemerkung |
Theoretische Ausbildung | 12 Stunden + 2 Zusatzstunden | 1 Stunde entspricht 90 Minuten |
Bei Vorbesitz irgendeiner Fahrerlaubnis reduziert sich die Theorie auf 6 Stunden | ||
Praktische Ausbildung | 3 Nachtfahrten | Sonderfahrt |
4 Autobahnfahrten | Sonderfahrt | |
5 Überlandfahrten |
Sonderfahrt |
- Die Voraussetzung für eine gute praktische Ausbildung bildet die Theorie.
- Bei der Theorie werden zunächst die Grundlagen vermittelt, die für das Verhalten im Verkehr besonders wichtig sind.
- Danach laufen die theoretische und praktische Ausbildung parallel ab.