Klasse AM
Die Fahrerlaubnisklasse AM ist eine Zusammenfassung der bisherigen Fahrerlaubnisklassen S und M.
Voraussetzungen
- Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren. - Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.
Details
Befristung | Bemerkungen | Was darf ich fahren? |
Keine Befristung der Besitzdauer | Kein Vorbesitz, ab 16 Jahre |
Sämtliche zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximal 50 cm³ Hubraum (bei Elektromotoren eine Motorleistung von maximal 4 kW) und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. |
Pflichtstunden
- Ein Teil der Fahrstunden ist verpflichtend vom Gesetzgeber vorgegeben.
- Dies sind die sogenannten Pflichtstunden in der Theorie und die Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung.
Kategorie | Pflichtstunden | Bemerkung |
Theoretische Ausbildung | 12 Stunden | 1 Stunde entspricht 90 Minuten |
2 Stunden Spezialunterricht |
- Die Voraussetzung für eine gute praktische Ausbildung bildet die Theorie.
- Bei der Theorie werden zunächst die Grundlagen vermittelt, die für das Verhalten im Verkehr besonders wichtig sind.
- Danach läuft die theoretische und praktische Ausbildung parallel ab.