Motorrad - Klasse A2
Beim Führerschein der Klasse A2 (ehemals Klasse A beschränkt) handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung der Leistung.
Voraussetzungen
- Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren. - Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.
Pflichtstunden
- Ein Teil der Fahrstunden ist verpflichtend vom Gesetzgeber vorgegeben.
- Dies sind die sogenannten Pflichtstunden in der Theorie und die Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung.
Kategorie | Pflichtstunden | Bemerkung |
Theoretische Ausbildung (ohne Vorbesitz) | 12 Stunden + 4 | 1 Stunde entspricht 90 Minuten |
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse B) | 6 Stunden + 4 | 1 Stunde entspricht 90 Minuten |
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse A1) | keine Theorieprüfung | keine Theorieprüfung |
Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz) | 3 Nachtfahrten | Sonderfahrt |
4 Autobahnfahrten | Sonderfahrt | |
5 Überlandfahrten | Sonderfahrt | |
Praktische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse A1) | keine Sonderfahrten notwendig |
- Die Voraussetzung für eine gute praktische Ausbildung bildet die Theorie.
- Bei der Theorie werden zunächst die Grundlagen vermittelt, die für das Verhalten im Verkehr besonders wichtig sind.
- Danach läuft die theoretische und praktische Ausbildung parallel ab.